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Freibauern RP Leitfaden



Als Freibauer wurde im Mittelalter ein Bauer bezeichnet, der eigenen Grund besaß oder diesen von einem Grundherren gepachtet hatte.
Im Gegensatz zum
Hörigen oder Leibeigenen bestand beim Freibauern kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Grundherren.
Er konnte seinen Wohnort, seine
Ehegatten oder seine Arbeitsverhältnisse selbst bestimmen.
Dafür waren Freibauern ihrem Landesherren zu Kriegsdiensten und Steuerleistungen verpflichtet.
Die Freibauern waren meist die wohlhabendsten und wichtigsten Personen des Dorfes.

Aus den Freibauern wurden später die Ritternschaft geboren, durch den König.