Loading...

Siedlungs Regeln


§3.1-
Überdenkt euch gut was für einen Siedlungstyp ihr haben möchtet, seid ihr alleine, so ist es Sinnlos einen Ort auszusuchen wo ihr Wochenlang nur am Planieren seid.
Genauso sollte der Ort zu eurem RP-Kontext passen.

§3.2-
Monumente zu Errichten ist nicht erlaubt.
Dies hat RP-Spielerische gründe.
Mehr dazu im Banditen Regelwerk.

§3.3-
Stecklinge sind so Realitätsnah wie möglich zu setzen ( Europäisches Mischwald Prinzip ).
Baumwälle sind verboten.
Dichte Wälder im Abstand von 1 Feld, sind nur für allein lebende Förstner erlaubt.
Für alle anderen gilt der Abstand von 2 Felder, besonders im bezug auf Eichenbäume.

§3.4-
Baumstum Landschaften sind nur für Militärische Bollwerke erlaubt, im bezug auf RP-Kontext.
Der Abstand hierbei beträgt 2 Felder.
Und muss vom GM bestätigt werden.

§3.5-
Autark Leben dürfen nur Mönche, Ritter,
Jarl und Könige, dabei müssen aber die Ackerfelder auserhalb der Mauern sein.
Monokultur ist für Einsiedler Pflicht, Kräutergärten sind mit einbezogen. ( Nicht Erlaubt ).
Dreifelderwirtschaft ist für Einsiedler nicht erlaubt.
Dies hat Handelswichtige so wie RP-Kontext relevante gründe.
Ackerbau ist im Wald nur erlaubt wenn 5 Felder Abstand zum Waldrand besteht, und es muss sichergestellt werden das dort keine Bäume mehr wachsen können.

§3.6-
Kräutergärten dürfen nur Klöster und
Kräuterkundige Einsiedler besitzen, die Anzahl beschränkt sich beim Kloster auf 2.
Ausnahme ist RP-Kontext relevant. z.b. Mönch A ist Kräuterkundiger und wird vom Kloster als Berater unterteilt. ( Muss einen Sinn haben z.b. der König ist Krank und benötigt Kräuterkundige ).
Wobei hier der Kräutergarten nur solange stehen darf, wie der Mönch sich bereiterklärt zu bleiben.
( RP-Kontextrelevant Verpflichtung ).
Und muss vom GM bestätigt werden.

§3.7-
TS ist keine Pflicht.
Doch wenn euch ein GM dazu aufvordert im TS zu erscheinen habt ihr folge leisten.
Dies hat denn Grund das so schnell und sachlich alle Themen und Fragen beanwortet werden können.